Rechtsprechung
   BVerwG, 28.01.1959 - V C 351.57   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1959,593
BVerwG, 28.01.1959 - V C 351.57 (https://dejure.org/1959,593)
BVerwG, Entscheidung vom 28.01.1959 - V C 351.57 (https://dejure.org/1959,593)
BVerwG, Entscheidung vom 28. Januar 1959 - V C 351.57 (https://dejure.org/1959,593)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1959,593) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Wohnraumbewirtschaftungsgesetz §§ 14, 15, 17

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 8, 129
  • NJW 1959, 1193
  • MDR 1959, 517
  • ZMR 1959, 213
  • WM 1959, 188
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 29.02.1956 - V C 169.54

    Anspruch auf eine Benutzungsgenehmigung für Wohnraum - Auslegung der Formulierung

    Auszug aus BVerwG, 28.01.1959 - V C 351.57
    Diese Auffassung hat das Gericht bereits in dem grundsätzlichen Urteil vom 8. Juli 1957 (BVerwGE 5, 179) ausgesprochen; sein erster Leitsatz lautet dahin: "Damit das Eigentümerprivileg zum Zuge kommt, muß entweder der verfügungsberechtigte Grundstückseigentümer selbst oder zu dessen Gunsten ein sonst Verfügungsberechtigter eine Benutzungsgenehmigung beantragen." Dieser Auffassung steht des grundsätzliche Urteil des Gerichts vom 29. Februar 1956 (BVerwGE 3, 186) nicht entgegen.
  • BVerwG, 05.05.1955 - V C 191.54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 28.01.1959 - V C 351.57
    Es steht dem nichts entgegen, daß der Grundstückseigentümer erst die eine und dann die andere Wohnung für sich in Anspruch nimmt, sofern die zweite Wohnung, die während der Dauer seines Eigentums frei wird, seinen Wohnbedürfnissen noch besser entspricht als die erste Wohnung, die er nach dem 30. Juni 1953 bei ihrem Freiwerden mit Erfolg für sich beansprucht hat, und sofern er auch die zweite Wohnung auslastet oder die erste Wohnung aufgibt; vgl. hierzu das Urteil des erkennenden Senats vom 5. Mai 1955 (BVerwGE 2, 80).
  • BVerwG, 08.07.1957 - V C 213.55
    Auszug aus BVerwG, 28.01.1959 - V C 351.57
    Diese Auffassung hat das Gericht bereits in dem grundsätzlichen Urteil vom 8. Juli 1957 (BVerwGE 5, 179) ausgesprochen; sein erster Leitsatz lautet dahin: "Damit das Eigentümerprivileg zum Zuge kommt, muß entweder der verfügungsberechtigte Grundstückseigentümer selbst oder zu dessen Gunsten ein sonst Verfügungsberechtigter eine Benutzungsgenehmigung beantragen." Dieser Auffassung steht des grundsätzliche Urteil des Gerichts vom 29. Februar 1956 (BVerwGE 3, 186) nicht entgegen.
  • BVerwG, 21.11.1955 - V C 201.54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 28.01.1959 - V C 351.57
    Weder gegen diese Verfügung noch gegen den Erlaß einer vorläufigen Mietverfügung mit Besitzeinweisung zugunsten des Beigeladenen bestehen rechtliche Bedenken: Der Kläger hat sich in dem Sinne "verschwiegen", in dem das erkennende Gericht dies in anderem Zusammenhang, nämlich im Urteil vom 21. November 1955 (MDR 1956 S. 269 = DVBl. 1956 S. 306 = DÖV 1956 S. 149 = ZMR 1956 S. 56) hinsichtlich der in § 14 Abs. 4 Satz 1 und § 15 Abs. 5 Satz 3 WBewG festgesetzten Fristen ausgeführt hat.
  • BVerfG, 22.06.1990 - 2 BvR 116/90

    Gerichtliche Aufklärungspflicht im Auslieferungsverfahren bei Behauptung der

    (a) Nach herrschender Meinung begründet ein Student am Universitätsort nur unter besonderen Umständen einen Wohnsitz; der Wille, sich ständig an einem Ort niederzulassen, fehlt regelmäßig bei einem Aufenthalt am Ort des Studiums (BVerwG, MDR 1959, 517 [518]; BVerwG, JR 1961, 113; BVerwGE 28, 193 [196]; Soergel/Siebert, BGB , 1987, Rdnr. 15 zu § 7).
  • BVerwG, 30.05.2002 - 5 C 59.01

    Ausbildungsförderungsrecht, Wohnsitzbegriff im -; Wohnsitz, Begriff des - im

    Nach herrschender Meinung begründet deshalb zwar ein junger Mensch am Ausbildungs- oder Universitätsort außerhalb des Wohnsitzes der Eltern regelmäßig keinen Wohnsitz i.S. des § 7 BGB, weil es in der Regel am Willen, sich ständig an diesem Ort niederzulassen, fehlen wird (BVerfG, 3. Kammer des 2. Senats, Beschluss vom 22. Juni 1990 - 2 BvR 116/90 - unter Hinweis auf BVerwG, MDR 1959, 517 ; BVerwG, JR 1961, 113; BVerwGE 28, 193 ).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 27.08.2012 - L 19 AS 525/12

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Nach herrschender Meinung begründet deshalb zwar ein junger Mensch am Ausbildungs- oder Universitätsort außerhalb des Wohnsitzes der Eltern regelmäßig keinen Wohnsitz i.S. des § 7 BGB, weil es in der Regel am Willen, sich ständig an diesem Ort niederzulassen, fehlen wird (BVerfG, 3. Kammer des 2. Senats, Beschluss vom 22. Juni 1990 - 2 BvR 116/90 - (NJW 1990, 2193, 2194) unter Hinweis auf BVerwG, MDR 1959, 517 (518); BVerwG, JR 1961, 113; BVerwGE 28, 193 (196)).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht